Die VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) mahnt Blizzard gleich zweimal ab. In beiden Fällen geht es um das neu erschienene Spiel Diablo III.
Zum einen ist die Verpackung des Spiels nicht mit ausreichenden Informationen gekennzeichnet. So steht auf der Verpackung nicht, dass man zum Spielen dauerhaft online sein muss, außerdem ist nicht ersichtlich, dass man sich registrieren muss, um spielen zu können. Zuletzt ist nicht nicht gekennzeichnet, dass man sich vor jedem Spielen mit seinem erstellten Battle.net-Account einloggen muss. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.
Außerdem hat der VZBV Beschwerden von vielen Spielern bekommen, dass man sich nicht in das Spiel einloggen kann, da die Server überlastet sind oder sogar ganz offline. So schreibt die Verbraucherzentrale, dass man dafür sorgen muss, dass eine ausreichende Anzahl an Servern und auch eine funktionierende Serverstruktur gewährleistet sein muss, wenn man ein Spiel mit Onlinezwang verkauft.
(Quelle)
Diablo 3 gibt es im Übrigen wieder bei Gameladen! Mit dem Gutscheincode “Diablo3″ spart ihr bei Diablo 3 Produkten sogar 6%!
Diablo 3 Gästepass bei Gameladen.
Diablo 3 Collectors Edition bei Gameladen.














Pingback: dish network internet access
Pingback: read here
Pingback: seo spain
Pingback: experian
Pingback: туроператор по израилю
Pingback: http://www.youtube.com/watch?v=4DnFg84k01k
Pingback: Downingtown
Pingback: site
Pingback: cheap car insurance in fresno ca
Pingback: сайт
Pingback: Gopro
Pingback: Wyoming